Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) lobt im Jahr 2026 den neu ausgerichteten Theaterpreis des Bundes aus – Bewerbungszeitraum: 01. September 2025 bis 15. November 2025
„Theater sind Räume des freien Denkens, der ästhetischen Innovation und des demokratischen Gemeinsinns. Mit dem Theaterpreis des Bundes würdigt die Bundesregierung jene kreativen Kräfte, die im ganzen Land – von den großen Metropolen bis in die ländlichen Räume – Kultur schaffen, Identität stiften und unsere offene Gesellschaft mit Leben füllen.“
Wolfram Weimer, Staatsminister für Kultur und Medien
Mit der Auszeichnung würdigt die Bundesregierung die Vielfalt des Theaterschaffens als eine der tragenden Säulen des Kulturlebens in Deutschland und die Theater selbst als Orte der gesellschaftlichen Reflexion, der sozialen Begegnung und der künstlerischen Innovation.
Auf den Innovationspreis können sich ab diesem Jahr alle Theater in der Bundesrepublik Deutschland bewerben: Stadt- und Staatstheater, Landesbühnen, Privattheater und Gastspielhäuser sowie Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste. Der Preis würdigt Theaterhausstrukturen aller Dimensionen für ihre bundesweit bemerkenswerte Arbeit.
Verliehen wird der Theaterpreis für ein mehrjährig herausragendes Programm, das sich zuvorderst durch seine ästhetisch-künstlerische Qualität auszeichnet. In den Blick genommen werden dabei ebenso die Rolle, die das Theater für den gesellschaftlichen Dialog und Zusammenhalt in Stadt und Land spielt, welche Zugänge zum Theater geschaffen werden, welches Engagement im Aufbau agiler Strukturen und Prozesse besteht sowie zu Nachhaltigkeit, Digitalität und soziokulturellen Fragestellungen. Ausgezeichnet werden innovative und zukunftsweisende Ausrichtungen – von Programm über Publikum bis zu Personal und Organisation.
Die jeweils unterschiedlichen räumlichen, finanziellen und strukturellen Gegebenheiten, unter denen die Theaterhäuser arbeiten, spielen bei der Entscheidung eine maßgebliche Rolle.
Wer kann sich bewerben?
Theater können sich je nach ihrer strukturellen Verfasstheit in drei Kategorien bewerben:
- Stadt-, Staatstheater und Landesbühnen
- Privattheater und Gastspielhäuser
- Freie Produktionshäuser
- Kategorie 1: Stadttheater, Staatstheater und Landesbühnen, die vornehmlich durch öffentliche Grundförderung finanziert sind und in der Regel feste künstlerische Ensembles beheimaten.*
- Kategorie 2: Privattheater, die in der Regel vornehmlich privatwirtschaftlich aufgestellt sind, sowie Gastspieltheater mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.*
- Kategorie 3: Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in Ko- oder Eigenproduktion mit vornehmlich selbstbeauftragt arbeitenden, sog. Freien Kunstschaffenden und Ensembles, arbeiten.*
Voraussetzung für eine Bewerbung ist ein regelmäßiger Spielbetrieb mit verschiedenen Stückangeboten und/oder weiteren gesellschaftlich relevanten, aktivierenden (auch partizipativen) Programmbestandteilen in einer eigenen Spielstätte. In der Bewerbung können sich die Theater auf außergewöhnliche, exemplarische Leistungen beziehen, die in dem Zeitraum seit Beginn der Spielzeit 2023/2024 und 2024/2025 entstanden sind.
* Die bewerbungsberechtigten Theater können unterschiedliche Organisationsformen aufweisen – vom städtischen Eigenbetrieb bis hin zur GmbH.
Wie ist der Preis dotiert?
Der Theaterpreis des Bundes ist mit 200.000 € dotiert und würdigt die bundesweit bemerkenswerte und modellhaft-innovative Arbeit. Dieser Hauptpreis wird insgesamt einmal und dabei über alle drei Bewerbungs-Kategorien hinweg vergeben.
Darüber hinaus wird in jeder Bewerbungs-Kategorie eine Auszeichnung verliehen, die mit jeweils 100.000 € dotiert ist.
Eine separate Bewerbung für den Hauptpreis ist nicht notwendig.
Was gehört alles in eine Bewerbung?
Eine Bewerbung erfolgt durch ein korrekt ausgefülltes Online-Formular, das u.a. folgende Aspekte beinhaltet:
- Eine ausführliche Vorstellung des Theaterbetriebs, diese umfasst
- Beschreibung der Geschichte des Hauses und gegenwärtiger Verortung
- Beschreibung der strukturellen, personellen, wirtschaftlichen und finanziellen Verfasstheit
- Informationen zu den Spielstätten/Bühnen des Theaters
- Publikumszahlen der vergangenen Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 und Anzahl der gezeigten Produktionen pro Spielzeit
- Übersicht über die maßgeblich in Verantwortung stehenden bzw. die Arbeit des Theaters besonders prägenden Personen (Beispiele: Intendanz, Künstlerische Leitung, Geschäftsführung, Chefdramaturgie, Programmleitung, etc.).
 
- Eine ausführliche Beschreibung der besonderen Leistung, die in den vergangenen Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 durch das Theater erbracht wurde. Diese sollte in jedem Fall bemerkenswerte Aspekte des künstlerischen Programms hervorheben, kann aber auch hausinterne oder kommunikative Maßnahmen beinhalten.
- Eine Kurzdarstellung des geplanten Preisgeld-Projektes, das schlüssig an die bemerkenswerte Arbeit der vergangenen Jahre anschließt.
- Optional: Weitere Materialien wie die Spielpläne der Spielzeiten 2023/2024 und 2024/2025 oder relevante Veröffentlichungen.
Was ist mit dem Preisgeld möglich?
Die Preisträger*innen verpflichten sich, die Preisgelder für die weitere künstlerische Programmarbeit oder für die Verbesserung der künstlerischen Produktionsbedingungen zu verwenden. Das Preisgeld kann somit im Jahr 2026 (ab nach der Preisverleihung) und in der ersten Jahreshälfte 2027 für ein neues, zusätzliches Vorhaben künstlerischer, programmatischer oder ggf. auch struktureller Art verwendet werden. Eine kurze Beschreibung eines solchen Vorhabens ist Teil des Bewerbungsformulars. Im Falle der Nominierung zur Shortlist ist ggf. eine ausführlichere Beschreibung nachzureichen.
Wie wird entschieden?
Drei mit Expertisen über die verschiedenen Regionen, Genres und Strukturen der Darstellenden Künste divers besetzte Fachjurys entscheiden auf Basis aller formal korrekt eingegangenen Bewerbungen über die Preisträger*innen. Im Frühling 2026 werden der Hauptpreis sowie die Auszeichnungen in den drei Preiskategorien verliehen.
Jury
Die Mitglieder der Jurys sind in drei Expertengruppen den einzelnen Kategorien zugeordnet, die über die Vergabe an die Häuser entscheiden. Den oder die Gewinner*in des Hauptpreises beschließt die gesamte neunköpfige Jury gemeinsam:
Stadt-, Staatstheater und Landesbühnen:
- Yvonne Büdenhölzer, Leiterin Suhrkamp Theater Verlag
- Simon Strauß, Journalist und Autor
- Clemens Leander, Schauspieldirektor Theater Magdeburg und Kostümbildner
Privattheater und Gastspielhäuser:
- Gundula Reinig, Leitung Theater Rüsselsheim
- Hendrik Frobel, Geschäftsführer Chamäleon Theater Berlin GmbH
- Johanna Sandberg, Intendantin Ernst-Barlach Theater
Freie Produktionshäuser:
- Julian Warner, Künstler
- Martina Grohmann, künstlerische Leitung Schauspielhaus Wien
- Stawrula Panagiotaki, Leitung studiobühneköln
Zur Bewerbung:
Die Bewerbungsfrist beginnt am 01. September und endet mit dem 15. November 2025. Über den folgenden Link werden Sie zum Bewerbungsformular im Online-Portal des Fonds Darstellende Künste weitergeleitet.
Zur Vorbereitung der Bewerbung bietet der Fonds Darstellende Künste drei digitale Info-Veranstaltungen an. In diesen Terminen geben wir praktische Hinweise und beantworten Ihre Fragen rund um den Bewerbungsprozess.
Hier geht es zu den Terminen. (Weiterleitung zur Webseite des Fonds Darstellende Künste)
Wann und wo findet die Preisgala statt?
Die Preisverleihung findet im Frühling 2026 im Haus der Berliner Festspiele statt. Das genaue Datum wird zeitnah hier kommuniziert.
Kontakt
Katharina Mahler
Projektleitung & Referentin der Geschäftsführung
theaterpreis@fonds-daku.de