FAQs
Der Theaterpreis des Bundes würdigt herausragende Leistungen von Theatern in Deutschland, die durch ihre künstlerische Qualität, gesellschaftliche Relevanz und innovative Arbeitsweisen überzeugen. Diese Seite bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Preis – von den Kriterien über die Bewerbung bis hin zum Auswahlverfahren.
Ob Sie sich als Theater erstmals bewerben möchten oder bereits Erfahrungen mit dem Preis haben: Hier finden Sie kompakte und verständliche Informationen, die Ihnen bei der Orientierung und Vorbereitung helfen. Zudem haben wir Fragen und Antworten rund um den Besuch der Preisverleihung für Sie zusammengestellt.
Fragen zur Preisverleihung
Die Preisverleihung des Theaterpreises des Bundes findet im Haus der Berliner Festspiele statt. Die Adresse ist Schaperstraße 24 in 10719 Berlin.
Einladungen zur Veranstaltung werden nur persönlich per Mail ausgesprochen.
Unser Partner Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH hilft Ihnen bei Rückfragen zu Ihrem Ticket gerne via Mail unter ticketinfo@berlinerfestspiele.de oder per Telefon unter +49 30 254 89 100 weiter.
Falls Sie doch nicht zur Veranstaltung kommen können, senden Sie bitte eine Mail an theaterpreis@fonds-daku.de. Eine eigenständige Stornierung des Tickets ist nicht möglich.
Das Ticket ist personalisiert und nicht übertragbar.
Damit alle Gäste einen angenehmen Abend genießen können, gilt auf der Veranstaltung die Respekt‑Charta. Darin sind die Regeln für einen wertschätzenden, diskriminierungsfreien und achtsamen Umgang miteinander festgehalten.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennen alle Gäste diese Regeln an. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an uns per Mail theaterpreis@fonds-daku.de oder Telefon +49 30 629 31 2632.
Während der Veranstaltung wird es eine Verdolmetschung in deutsche Gebärdensprache sowie eine simultane Übersetzung ins Englische geben. Die Ausgabe des technischen Equipments findet am Help Desk statt.
Derzeit ist keine Live-Übertragung des Programms geplant.
Stellplätze für Fahrräder sind ausreichend neben dem Haus der Berliner Festspiele in der Schaperstraße vorhanden. Parkplätze für Autos sind im direkten Umfeld nur sehr begrenzt verfügbar.
Anreise mit dem ÖPNV:
U-Bahn U3 und U9 (Spichernstraße, Ausgang Bundesallee, 3 Minuten Fußweg)
Busse 204/249 (Friedrich-Hollaender-Platz, 3 Minuten Fußweg)
Alle Informationen dazu, finden Sie in Ihrer persönlichen Einladung. Bei weiteren Fragen dazu, wenden Sie sich bitte direkt an unser Team via theaterpreis@fonds-daku.de.
Das Mitführen von Hunden ist nicht gestattet. Sollten Sie in Begleitung eines Assistenzhundes kommen, ist dies natürlich möglich, wir bitten darum, vorab mit uns Rücksprache zu halten.
Eine Kinderbetreuung wird vor Ort nicht angeboten.
Die Bar im Haus der Berliner Festspiele ist mit Einlassbeginn und im Anschluss an die Preisverleihung für alle Gäste auf Selbstzahler-Basis geöffnet.
Kontaktieren Sie uns gerne per Mail theaterpreis@fonds-daku.de.
Fragen zum Theaterpreis
Der Theaterpreis des Bundes wird von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verliehen. Projektträger ist der Fonds Darstellende Künste e.V., der im Auftrag des Bundes die Konzeption, Planung und Umsetzung des Projektes verantwortet.
Auf der „Map “ ist einsehbar, welche Theaterhäuser bisher den Theaterpreis des Bundes erhalten haben.
Der Preis hat sich in den vergangenen Jahren in der Form der Vergabe verändert und wird seit 2023 in den heute bekannten Kategorien vergeben.
Ganz aktuell informieren wir auf unserem Instagram-Kanal.
Hintergrund-Informationen, wie z.B. Interviews mit Preisträger*innen oder Mitgliedern der Expert*innen-Jury finden sich u.a. im Magazin oder den Publikationen.
Fragen zum Open Call
- Stadt- und Staatstheater, Landesbühnen
- Privattheater und Gastspielhäuser
- Freie Produktionshäuser
Der durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ausgelobte Theaterpreis des Bundes richtete sich zuvorderst an Theaterhausstrukturen und daher in der Regel nicht an freie Gruppen ohne eigene Haus-Struktur.
Es konnten sich Theaterhäuser bewerben, die neben der Einordnung in eine der drei Kategorien
auch einen regelmäßigen Spielbetrieb und/oder weitere gesellschaftlich relevante, aktivierende (auch partizipative) Programmbestandteile in einer eigenen Spielstätte vorweisen können.
Die geleistete künstlerisch-inhaltliche und programmatische Arbeit eines Theaters wurde dabei unter Berücksichtigung der theaterbetrieblichen Voraussetzungen und Umstände wie Finanzierung sowie Infra- und/oder Personalstruktur eingeordnet. Daher ist dieser Punkt für eine vollständige Bewerbung notwendig gewesen.
Die bewerbungsberechtigten Theater konnten unterschiedliche Organisationsformen aufweisen – vom städtischen Eigenbetrieb bis zur GmbH.
Nein, Theater- und Produktionshäuser mussten sich selbst bewerben.
Mit der Auszeichnung eines Hauses ist die Berechtigung zur Teilnahme am Bewerbungsverfahren im Folgejahr ausgeschlossen. Eine aufeinanderfolgende Auszeichnung eines Hauses ist nicht möglich.