Seit 2015 vergibt die/der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien den Theaterpreis des Bundes. Der Preis wird an kleine und mittlere Theater in Deutschland vergeben, die sich durch überzeugende ästhetisch-künstlerische Qualität auszeichnen. Gewürdigt werden dabei der aktive Dialog mit der Zivilgesellschaft und Ideen, wie neue Zugänge zum Theater geschaffen werden, um mit dem Publikum in Kontakt zu treten.
Außerdem wird das Engagement für den Aufbau agiler Strukturen und Prozesse sowie modellhafter Konzepte u.a. in den Bereichen Nachhaltigkeit, Digitalität und gesellschaftlichen Zusammenhalt prämiert. Im Fokus stehen dabei auch sozial-kulturelle Fragestellungen, innovative Öffnungskonzepte und zukunftsweisende Ausrichtungen.
Für den seit 2023 neu ausgerichteten Innovationspreis können sich Stadttheater und Landesbühnen, Privattheater und Gastspielhäuser sowie Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik Deutschland bewerben.
Der Theaterpreis des Bundes ist mit Preisgeldern von insgesamt 500.000 Euro dotiert und wird als ein Hauptpreis sowie als Auszeichnung in je drei Kategorien vergeben. Die Preisträger*innen verpflichten sich, die Prämien für die weitere künstlerische Programmarbeit oder für die Verbesserung der künstlerischen Produktionsbedingungen zu verwenden.
Der Theaterpreis des Bundes wird auf Vorschlag einer Fachjury, ernannt durch die/den aktuelle*n Kulturstaatsminister*in, vergeben. Die Preisausschreibung erfolgt jährlich zu Beginn einer neuen Spielzeit nach der Sommerpause. Sie ist öffentlich, sodass sich sämtliche interessierten Theater und Ensembles bewerben können.
Projektträger ist der Fonds Darstellende Künste in Kooperation mit dem Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V. (ITI).