Theaterpreis des Bundes

Seit 2015 vergibt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien den Theaterpreis des Bundes. Der Preis wird an kleine und mittlere Theater in Deutschland vergeben, die sich durch ihre herausragende künstlerische Vielfalt, durch modellhafte Betriebsstrukturen, besondere Leistungen zur ästhetischen Weiterentwicklung der darstellenden Künste oder durch innovative Strategien zur Publikumserweiterung ausgezeichnet haben.

Für den seit 2023 neu ausgerichteten Innovationspreis können sich Stadttheater und Landesbühnen, Privattheater und Gastspielhäuser sowie Produktionshäuser der Freien Darstellenden Künste in der Bundesrepublik Deutschland bewerben.

Der Theaterpreis des Bundes ist mit Preisgeldern von insgesamt 500.000 Euro dotiert und wird als ein Hauptpreis sowie als Auszeichnung in je drei Kategorien vergeben. Die Preisträger*innen verpflichten sich, die Prämien für die weitere künstlerische Programmarbeit oder für die Verbesserung der künstlerischen Produktionsbedingungen zu verwenden.

Der Theaterpreis des Bundes wird auf Vorschlag einer Fachjury, ernannt durch die Kulturstaatsministerin, vergeben. Die Preisausschreibung erfolgt jährlich im Frühjahr. Sie ist öffentlich, sodass sich sämtliche interessierten Theater und Ensembles bewerben können.

Projektträger ist der Fonds Darstellende Künste in Kooperation mit dem Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V. (ITI).